Arbeitsrecht & Compliance
Die Ruhezeit ist die gesetzlich vorgeschriebene ununterbrochene Erholungszeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt sie mindestens 11 Stunden. In der Gastronomie kann sie auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb von 4 Wochen durch eine 12-Stunden-Ruhezeit erfolgt.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Die 11-stündige Ruhezeit ist ein zentrales Schutzrecht für Arbeitnehmer. In der Gastronomie führt sie oft zu Planungskonflikten: Wenn ein Koch bis 24 Uhr arbeitet, darf er frühestens um 11 Uhr am nächsten Tag wieder beginnen – oder um 10 Uhr, wenn die Gastro-Ausnahme genutzt wird. Diese Regelung beeinflusst maßgeblich die Schichtplanung, besonders bei wechselnden Früh- und Spätschichten. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass zwischen zwei Schichten desselben Mitarbeiters immer die Mindestruhezeit eingehalten wird. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Eine Servicekraft arbeitet die Spätschicht bis 1 Uhr nachts. Der Schichtplaner möchte sie am nächsten Tag für die Frühschicht ab 9 Uhr einteilen. mise erkennt automatisch, dass nur 8 Stunden Ruhezeit vorliegen, und markiert den Konflikt. Der Planer kann die Mitarbeiterin stattdessen für die Mittagsschicht ab 12 Uhr einplanen.
Ruhezeitverletzungen sind einer der häufigsten Planungsfehler in der Gastronomie. mise prüft bei jeder Schichtzuweisung automatisch, ob die Mindestruhezeit eingehalten wird, und warnt den Planer vor Konflikten – noch bevor der Plan veröffentlicht wird.
Bundesgesetz, das die maximale Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt.
Gesetzliche Vorschriften zu Mindestpausen je nach Arbeitszeit in der Gastronomie.
Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr mit Anspruch auf Zuschlag oder Freizeitausgleich.
Strukturierte Wochenübersicht, die Mitarbeiter auf Schichten in verschiedenen Bereichen verteilt.
Systematisches Rotationsmuster für die Verteilung von Arbeitsschichten (z.B. 2-2-3 oder 4-2).
Grundsätzlich 11 Stunden. In der Gastronomie kann auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich durch eine 12-Stunden-Ruhezeit erfolgt.
Nein. Ruhezeiten und Pausen sind unterschiedliche Konzepte. Die Ruhezeit ist die freie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, die Pause ist die Unterbrechung während der Arbeit.
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