Arbeitsrecht & Compliance
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz zur Regelung der Arbeitszeit. Es begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf maximal acht Stunden, erlaubt eine Verlängerung auf zehn Stunden unter Ausgleichsbedingungen und schreibt Mindestruhezeiten sowie Pausenregelungen vor, die besonders in der Gastronomie relevant sind.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Das ArbZG bildet den gesetzlichen Rahmen für alle Arbeitszeitregelungen in Deutschland. In der Gastronomie ist es besonders wichtig, weil die Branche durch Abend- und Wochenendarbeit, lange Servicezeiten und saisonale Schwankungen geprägt ist. Das Gesetz erlaubt eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von 8 auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Für Gastronomiebetriebe bedeutet das: An Spitzentagen darf länger gearbeitet werden, solange an ruhigeren Tagen entsprechend weniger Stunden anfallen. Verstöße gegen das ArbZG können Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2022 besteht zudem eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung.
Ein Restaurantleiter plant für den Samstagabend eine 10-Stunden-Schicht für das Küchenteam wegen einer Großveranstaltung. Er muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter in derselben Woche an anderen Tagen entsprechend kürzer arbeiten, um den 8-Stunden-Durchschnitt zu halten. Mit mise sieht er die Wochenstunden pro Mitarbeiter auf einen Blick und erhält eine Warnung, wenn das Limit überschritten wird.
Ein gutes Schichtplanungstool wie mise prüft automatisch die ArbZG-Konformität: Maximale Arbeitszeiten, Ruhezeiten zwischen Schichten und Pausenregelungen werden beim Erstellen des Plans berücksichtigt. So vermeidest du teure Verstöße und schützt dein Team.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestpause von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
Gesetzliche Vorschriften zu Mindestpausen je nach Arbeitszeit in der Gastronomie.
Pflicht zur systematischen Dokumentation aller Arbeitszeiten von Mitarbeitern.
Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr mit Anspruch auf Zuschlag oder Freizeitausgleich.
Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht.
Grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Ja, das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber und Aushilfen in der Gastronomie.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlichen Verstößen mit Gesundheitsgefährdung drohen sogar Freiheitsstrafen.
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