Arbeitsrecht & Compliance
Die Pausenregelung in der Gastronomie basiert auf dem Arbeitszeitgesetz und schreibt Mindestpausen vor: 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und zählen nicht zur Arbeitszeit.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Pausen sind in der Gastronomie ein heikles Thema. Während des Mittagsrushs oder am Samstagabend sind Pausen oft schwer einzuhalten, aber gesetzlich verpflichtend. Die Pause muss im Voraus feststehen und darf nicht ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden. In der Praxis teilen viele Gastronomiebetriebe die Pausen auf: etwa 2 mal 15 Minuten bei einer 7-Stunden-Schicht. Wichtig ist, dass Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen und daher nicht bezahlt werden müssen – es sei denn, der Arbeitsvertrag regelt es anders. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Pausen dokumentieren können.
Ein Restaurant plant eine 8-Stunden-Schicht für das Serviceteam von 11 bis 19 Uhr. Die 30-Minuten-Pause wird auf zwei 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt: 14:30 und 16:30, jeweils zwischen Mittags- und Abendservice. mise zeigt im Schichtplan an, wann welcher Mitarbeiter Pause hat, damit die Besetzung nie unter das Minimum fällt.
mise berechnet automatisch die erforderliche Pausenzeit basierend auf der Schichtlänge und weist darauf hin, wenn Pausen in der Planung fehlen. So bleibst du gesetzeskonform, ohne jede Schicht manuell zu prüfen.
Bundesgesetz, das die maximale Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestpause von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
Pflicht zur systematischen Dokumentation aller Arbeitszeiten von Mitarbeitern.
Die Zeiträume, in denen ein Gastronomiebetrieb Gäste bedient und Service anbietet.
Strukturierte Wochenübersicht, die Mitarbeiter auf Schichten in verschiedenen Bereichen verteilt.
Bei 8 Stunden Arbeitszeit stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu. Diese kann in zwei 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden.
Gesetzlich nicht. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Viele Gastronomiebetriebe zahlen trotzdem, besonders wenn Mitarbeiter während der Pause auf Abruf bleiben.
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