Arbeitszeitgesetz für die Gastronomie –
Alle Regeln auf einen Blick

Maximale Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Bußgelder – kompakt zusammengefasst für Gastronomen.

Stand: März 2026 | Kostenloses Cheat-Sheet zum Download

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Was ist Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der Gastronomie?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten von Arbeitnehmern in Deutschland. Für die Gastronomie gelten besondere Ausnahmen, z.B. verkürzte Ruhezeiten und erlaubte Sonntagsarbeit. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000€ geahndet werden.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Maximale Arbeitszeit

Grundsatz: Max. 8 Stunden pro Werktag

Ausnahme: Bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten / 24 Wochen bei 8h bleibt

Werktage = Montag bis Samstag (6 Tage)

Max. Wochenarbeitszeit: 48 Stunden (im Durchschnitt)

Pausenregelung

Ab 6 Stunden: min. 30 Minuten Pause

Ab 9 Stunden: min. 45 Minuten Pause

Aufteilung in 15-Minuten-Blöcke möglich

Pause darf nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen

Ruhezeit

Grundsatz: Min. 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Schichten

Gastro-Ausnahme: Verkürzung auf 10 Stunden möglich

Ausgleich muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen

Nachtarbeit (22:00 – 06:00 Uhr)

Max. 8 Stunden (Verlängerung auf 10h analog zu Tagarbeit)

Angemessener Zuschlag oder bezahlte Freizeitgewährung

Arbeitsmedizinische Untersuchung alle 3 Jahre (ab 50 Jahre: jährlich)

Sonn- & Feiertagsarbeit

In der Gastronomie grundsätzlich erlaubt

Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen (Sonntag) bzw. 8 Wochen (Feiertag)

Mind. 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben

Jugendarbeitsschutz (unter 18)

Max. 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche

Keine Nachtarbeit (Gastro-Ausnahme: bis 22:00 Uhr ab 16 Jahren)

Samstagsarbeit erlaubt in der Gastronomie

Mind. 2 freie Samstage im Monat

Bußgelder bei Verstößen

Ordnungswidrigkeit: bis 30.000 EUR

Vorsätzliche Verstöße: Straftat (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr)

Wiederholte Verstöße: Gewerbeuntersagung möglich

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Arbeitszeitgesetz – Zahlen & Fakten

30.000 €

Maximales Bußgeld bei Verstößen gegen das ArbZG

Arbeitszeitgesetz §22

10 h

Verkürzte Ruhezeit in der Gastronomie (statt 11h)

ArbZG §5 Abs. 2

15

Mindestanzahl freier Sonntage pro Jahr

ArbZG §11

Häufige Fragen

Wie lange darf man in der Gastronomie am Stück arbeiten?

Grundsätzlich max. 8 Stunden pro Werktag. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.

Wie viel Pause steht Mitarbeitern in der Gastronomie zu?

Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden.

Wie viele Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten?

Grundsätzlich 11 Stunden. In der Gastronomie darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich erfolgt.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Ordnungswidrigkeiten: bis zu 30.000 EUR. Vorsätzliche Verstöße können als Straftat mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zur Gewerbeuntersagung führen.

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