Maximale Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Bußgelder – kompakt zusammengefasst für Gastronomen.
Stand: März 2026 | Kostenloses Cheat-Sheet zum Download
Cheat-Sheet herunterladenDas Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten von Arbeitnehmern in Deutschland. Für die Gastronomie gelten besondere Ausnahmen, z.B. verkürzte Ruhezeiten und erlaubte Sonntagsarbeit. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000€ geahndet werden.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
Grundsatz: Max. 8 Stunden pro Werktag
Ausnahme: Bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten / 24 Wochen bei 8h bleibt
Werktage = Montag bis Samstag (6 Tage)
Max. Wochenarbeitszeit: 48 Stunden (im Durchschnitt)
Ab 6 Stunden: min. 30 Minuten Pause
Ab 9 Stunden: min. 45 Minuten Pause
Aufteilung in 15-Minuten-Blöcke möglich
Pause darf nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen
Grundsatz: Min. 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Schichten
Gastro-Ausnahme: Verkürzung auf 10 Stunden möglich
Ausgleich muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen
Max. 8 Stunden (Verlängerung auf 10h analog zu Tagarbeit)
Angemessener Zuschlag oder bezahlte Freizeitgewährung
Arbeitsmedizinische Untersuchung alle 3 Jahre (ab 50 Jahre: jährlich)
In der Gastronomie grundsätzlich erlaubt
Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen (Sonntag) bzw. 8 Wochen (Feiertag)
Mind. 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben
Max. 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
Keine Nachtarbeit (Gastro-Ausnahme: bis 22:00 Uhr ab 16 Jahren)
Samstagsarbeit erlaubt in der Gastronomie
Mind. 2 freie Samstage im Monat
Ordnungswidrigkeit: bis 30.000 EUR
Vorsätzliche Verstöße: Straftat (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr)
Wiederholte Verstöße: Gewerbeuntersagung möglich
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30.000 €
Maximales Bußgeld bei Verstößen gegen das ArbZG
Arbeitszeitgesetz §22
10 h
Verkürzte Ruhezeit in der Gastronomie (statt 11h)
ArbZG §5 Abs. 2
15
Mindestanzahl freier Sonntage pro Jahr
ArbZG §11
Grundsätzlich max. 8 Stunden pro Werktag. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden.
Grundsätzlich 11 Stunden. In der Gastronomie darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich erfolgt.
Ordnungswidrigkeiten: bis zu 30.000 EUR. Vorsätzliche Verstöße können als Straftat mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zur Gewerbeuntersagung führen.
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