Arbeitsrecht & Compliance

Nachtarbeit / Nachtzuschlag – Definition & Bedeutung für die Gastronomie

Was ist Nachtarbeit / Nachtzuschlag?

Nachtarbeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden in die Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) fällt. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder einen Nachtzuschlag. In der Gastronomie ist Nachtarbeit besonders in Bars, Clubs und bei Cateringbetrieben relevant.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Ausführliche Erklärung

Die Gastronomie ist eine der Branchen, in denen Nachtarbeit am häufigsten vorkommt. Barkeeper, Küchenkräfte bei Events und Reinigungspersonal arbeiten regelmäßig nach 23 Uhr. Das ArbZG schreibt vor, dass Nachtarbeitnehmer entweder einen Zuschlag (typischerweise 25–30 % auf den Stundenlohn) oder Freizeitausgleich erhalten. Nachtarbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen. Die Nachtarbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich innerhalb von 4 Wochen erfolgt.

Praxisbeispiel

Eine Bar hat Öffnungszeiten bis 2 Uhr. Der Barkeeper arbeitet von 18 bis 2 Uhr – drei Stunden davon fallen in die Nachtzeit. Er erhält für diese 3 Stunden einen Nachtzuschlag von 25 %. Bei einem Stundenlohn von 14 Euro sind das 3,50 Euro pro Nachtstunde extra.

Relevanz für die Schichtplanung

mise erkennt automatisch Schichten, die in die Nachtzeit fallen, und markiert sie im Plan. So behältst du den Überblick über Nachtzuschläge und kannst die Personalkosten für Nachtschichten realistisch kalkulieren.

Häufige Fragen zu Nachtarbeit / Nachtzuschlag

Ab wann zählt Nachtarbeit in der Gastronomie?

Nachtzeit ist von 23 bis 6 Uhr. Als Nachtarbeit gilt eine Tätigkeit, wenn mehr als 2 Stunden in diese Zeit fallen.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag in der Gastronomie?

Das Gesetz schreibt keinen festen Prozentsatz vor, aber Gerichte halten 25–30 % für angemessen. Der genaue Satz ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag.

mise hilft dir bei Nachtarbeit / Nachtzuschlag

Schichtplanung, Zeiterfassung und Personalverwaltung in einem Tool – ab 2 Euro pro Mitarbeiter pro Monat.

90 Tage kostenlos testen
← Zurück zum Glossar