Arbeitsrecht & Compliance

Minijob / geringfügige Beschäftigung – Definition & Bedeutung für die Gastronomie

Was ist Minijob / geringfügige Beschäftigung?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 556 Euro (Stand 2025). Minijobber sind von der Einkommensteuer und den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit. In der Gastronomie sind Minijobs eine der häufigsten Beschäftigungsformen für Aushilfen, Studenten und Teilzeitkräfte.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Ausführliche Erklärung

Die Geringfügigkeitsgrenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst und liegt 2025 bei 556 Euro pro Monat. Das entspricht bei 12,82 Euro Mindestlohn etwa 43 Stunden pro Monat oder rund 10 Stunden pro Woche. Für den Arbeitgeber fallen pauschale Abgaben von etwa 30 % an. Wichtig: Auch für Minijobber gelten das Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten. Besonders die Aufzeichnungspflicht wird bei Minijobbern streng kontrolliert. Die Arbeitszeiten müssen tagesgenau dokumentiert und 2 Jahre aufbewahrt werden.

Praxisbeispiel

Ein Bistro beschäftigt 3 Studenten als Minijobber für den Samstagsbrunch. Jeder arbeitet 4–5 Stunden pro Woche. Mit mise werden ihre Stunden automatisch erfasst und der Chef sieht sofort, wenn jemand die 556-Euro-Grenze zu überschreiten droht.

Relevanz für die Schichtplanung

mise trackt die monatlichen Stunden aller Mitarbeiter und warnt automatisch, wenn ein Minijobber die Verdienstgrenze zu überschreiten droht. So vermeidest du ungewollte Überschreitungen und die damit verbundenen Nachzahlungen.

Häufige Fragen zu Minijob / geringfügige Beschäftigung

Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?

Es gibt kein Stundenlimit, aber der Monatsverdienst darf 556 Euro (2025) nicht überschreiten. Beim Mindestlohn von 12,82 Euro sind das etwa 43 Stunden pro Monat.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Auch Minijobber haben gesetzlichen Urlaubsanspruch – mindestens anteilig basierend auf ihren wöchentlichen Arbeitstagen.

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