Arbeitsrecht & Compliance

Mindestlohn Gastronomie – Definition & Bedeutung für die Gastronomie

Was ist Mindestlohn Gastronomie?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde und gilt für alle Arbeitnehmer in der Gastronomie, einschließlich Minijobber und Aushilfen. Er bildet die absolute Untergrenze für die Vergütung und beeinflusst direkt die Personalkostenplanung in der Gastronomie.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Ausführliche Erklärung

Der Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst. Für die Gastronomie ist er besonders relevant, weil viele Stellen im Niedriglohnbereich angesiedelt sind. Trinkgeld zählt nicht zum Mindestlohn. Kost und Logis dürfen in begrenztem Umfang angerechnet werden, was bei Saisonbetrieben relevant ist. Der Mindestlohn gilt auch während der Probezeit und für Praktikanten (mit Ausnahmen für Pflichtpraktika und Praktika unter 3 Monaten). Die korrekte Einhaltung wird vom Zoll kontrolliert. Verstöße können Bußgelder bis 500.000 Euro nach sich ziehen.

Praxisbeispiel

Ein Restaurantbesitzer berechnet seine Personalkosten für den nächsten Monat. Mit 15 Mitarbeitern und unterschiedlichen Stundensätzen nutzt er mise, um die Plankosten pro Woche zu sehen. Das Tool zeigt ihm sofort, wenn ein geplanter Stundensatz unter dem Mindestlohn liegt.

Relevanz für die Schichtplanung

mise berechnet auf Basis der geplanten Schichten und Stundensätze automatisch die voraussichtlichen Personalkosten. So siehst du vor der Veröffentlichung des Plans, ob dein Budget reicht und ob alle Löhne den Mindestlohn einhalten.

Häufige Fragen zu Mindestlohn Gastronomie

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2025?

12,82 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt einheitlich für alle Branchen, also auch für die Gastronomie.

Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?

Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung des Gastes und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

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