Arbeitsrecht & Compliance

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – Definition & Bedeutung für die Gastronomie

Was ist Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer unter 18 Jahren mit strengeren Regelungen als das ArbZG. Es begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, verbietet grundsätzlich Nachtarbeit und Sonntagsarbeit und schreibt längere Pausen vor. In der Gastronomie gelten besondere Ausnahmen.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Ausführliche Erklärung

Viele Gastronomiebetriebe beschäftigen Auszubildende oder Schüler als Aushilfen – für sie gelten besondere Schutzvorschriften. Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Verlängerungsmöglichkeit. In der Gastronomie gibt es eine Ausnahme: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 22 Uhr arbeiten (statt 20 Uhr) und auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen eingesetzt werden, wenn ein Ausgleichstag in derselben Woche gewährt wird. Pausen müssen bei 4,5 bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei über 6 Stunden 60 Minuten betragen.

Praxisbeispiel

Ein 17-jähriger Azubi in der Küche wird für die Samstagabendschicht eingeteilt. Er darf bis 22 Uhr arbeiten und muss dafür einen freien Tag in der gleichen Woche bekommen. mise markiert minderjährige Mitarbeiter im System und warnt automatisch, wenn eine Schichtzuweisung gegen das JArbSchG verstößt.

Relevanz für die Schichtplanung

mise speichert das Geburtsdatum und erkennt automatisch minderjährige Teammitglieder. Bei der Schichtplanung werden die strengeren Regeln des JArbSchG berücksichtigt: kürzere Maximalzeiten, längere Pausen und eingeschränkte Nachtarbeit.

Häufige Fragen zu Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Wie lange dürfen Jugendliche in der Gastronomie arbeiten?

Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Jugendliche ab 16 dürfen in der Gastronomie bis 22 Uhr arbeiten.

Dürfen Minderjährige am Wochenende in der Gastronomie arbeiten?

Ja, in der Gastronomie sind Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit für Jugendliche erlaubt, wenn ein Ausgleichstag in derselben Woche gewährt wird.

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