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Arbeitsrecht7 Min. Lesezeit

Mindestlohn 2026: Was sich für die Gastro ändert – Minijob, Lohnkosten, Kalkulation

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 €. Was das für Minijob-Grenze, Personalkosten und Kalkulation in der Gastronomie bedeutet – mit konkreten Rechenbeispielen.

Von Ole Ullenboom

13,90 Euro pro Stunde – was genau ändert sich 2026?

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen – die gesetzliche Grundlage ist § 9 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Für die Gastronomie, wo ein großer Teil der Belegschaft nahe am Mindestlohn arbeitet, ist die Erhöhung besonders spürbar.

Konkret bedeutet das: Eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden kostet bei 13,90 Euro Stundenlohn mindestens 2.410 Euro brutto im Monat (173,33 Stunden × 13,90 €). Hinzu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von rund 20 bis 21 Prozent – das ergibt Gesamtkosten von etwa 2.900 Euro pro Mitarbeiter pro Monat.

Die neue Minijob-Grenze: 603 Euro

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3 Monate. Mit 13,90 Euro ergibt sich eine neue Verdienstobergrenze von 603 Euro pro Monat (vorher 556 Euro).

Was heißt das in der Praxis? Ein Minijobber darf maximal rund 43,4 Stunden pro Monat arbeiten (603 € ÷ 13,90 €/h). Das sind etwa 10 Stunden pro Woche – weniger als viele Gastronom:innen denken.

Achtung: Wer seine Minijobber regelmäßig über die 603-Euro-Grenze kommen lässt, riskiert eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht. Die Minijob-Zentrale prüft das über den Jahresdurchschnitt.

Rechenbeispiel: Minijob vorher vs. nachher

2025 (12,82 €)2026 (13,90 €)
Stundenlohn12,82 €13,90 €
Minijob-Grenze556 €603 €
Max. Stunden/Monat43,4 h43,4 h
AG-Pauschale (ca. 30 %)166,80 €180,90 €
Gesamtkosten AG722,80 €783,90 €

Die maximale Stundenanzahl bleibt gleich – aber die Gesamtkosten pro Minijobber steigen um rund 61 Euro im Monat.

Auswirkung auf die Kalkulation: So rechnest du richtig

In der Gastronomie gilt die Faustregel: Personalkosten sollten 30 bis 35 Prozent des Umsatzes nicht überschreiten. Steigen die Löhne, muss entweder der Umsatz steigen oder die Planung effizienter werden.

Beispielrechnung: Restaurant mit 10 Mitarbeitenden

  • 5 Vollzeitkräfte auf Mindestlohnniveau: 5 × 2.410 € = 12.050 € brutto/Monat
  • 3 Teilzeitkräfte (20 h/Woche): 3 × 1.205 € = 3.615 € brutto/Monat
  • 2 Minijobber: 2 × 603 € = 1.206 € brutto/Monat
  • Summe Bruttolöhne: 16.871 €
  • + AG-Anteile (ca. 20 % auf VZ/TZ, 30 % auf Minijob): ~3.490 €
  • Gesamte Personalkosten: ~20.361 € pro Monat

Um bei einem Personalkostenanteil von 32 % zu bleiben, brauchst du einen Monatsumsatz von mindestens 63.600 Euro (20.361 € ÷ 0,32).

5 Maßnahmen, die Gastronom:innen jetzt ergreifen sollten

1. Personalkostenanteil berechnen

Nutze den Personalkosten-Rechner von mise, um deinen aktuellen Anteil zu berechnen. Erst wenn du den Ist-Zustand kennst, kannst du gezielt gegensteuern.

2. Schichtplanung an den tatsächlichen Bedarf anpassen

Überbesetzung ist der häufigste Kostentreiber. Analysiere deine Umsätze pro Wochentag und Tageszeit. Plane Schichten auf Basis realer Daten – nicht nach Gewohnheit.

3. Minijobs korrekt kalkulieren

Prüfe, ob deine Minijobber tatsächlich unter der 603-Euro-Grenze bleiben. Gerade bei schwankenden Stunden ist eine digitale Zeiterfassung unverzichtbar, um Überschreitungen zu vermeiden.

4. Preise anpassen

8,4 % Lohnsteigerung (von 12,82 € auf 13,90 €) lassen sich nicht allein durch Effizienz auffangen. Prüfe, welche Gerichte eine Preisanpassung von 3 bis 5 Prozent vertragen – besonders Gerichte mit hohem Personalaufwand (Tableside Service, aufwändige Desserts).

5. Überstunden eliminieren

Bei 13,90 € Mindestlohn kostet jede Überstunde inklusive Zuschlag (25 %) und AG-Anteilen rund 20,90 Euro. Bei 10 Mitarbeitenden mit je 5 Überstunden pro Woche sind das über 4.500 Euro monatliche Mehrkosten.

Was passiert, wenn du den Mindestlohn nicht einhältst?

Verstöße gegen das MiLoG sind keine Kavaliersdelikte:

  • Bußgelder bis zu 500.000 Euro (§ 21 MiLoG)
  • Nachzahlung der Differenz an alle betroffenen Mitarbeitenden
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen plus Säumniszuschläge
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft verstärkt im Gastgewerbe – gerade in den ersten Monaten nach einer Mindestlohnerhöhung.

Fazit: Der Mindestlohn 2026 ist kein Grund zur Panik

13,90 Euro sind eine spürbare Erhöhung, aber mit der richtigen Vorbereitung gut handhabbar. Wer seine Personalkosten kennt, bedarfsgerecht plant und Überstunden aktiv managt, kommt gut durch die Umstellung.

Der Schlüssel liegt in Transparenz: Wer weiß, was jede Schicht kostet und wo Optimierungspotenzial liegt, trifft bessere Entscheidungen – jeden Tag.

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Autor

Ole Ullenboom

Gründer von mise. Baut Software, die Gastronom:innen den Alltag erleichtert.

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